Agenda Nationale Infrastrukturen und Basisdienste (Agenda DVS)
Ein zentrales Element der DVS ist die Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz (Agenda DVS)». Für die Entwicklung dringend erforderlicher Basisdienste und Infrastrukturen stellen der Bund und die Kantone über die Agenda DVS für die Jahre 2024 bis 2027 zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung. Damit wollen sie bis 2027 gemeinsame Schlüsselprojekte rasch anstossen und umsetzen.
EMBAG als Basis
Um die Finanzierung von Projekten der Agenda DVS ab 2024 zu gewährleisten, sieht das «Bundesgesetz über den Einsatz der elektronischen Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)» eine auf die Jahre 2024 bis 2027 befristete Anschubfinanzierung vor.
Die gemeinsame Finanzierung zur Umsetzung der Agenda DVS wird in der Finanzierungsvereinbarung geregelt. Diese Vereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen stellt, zusammen mit dem EMBAG, den rechtlichen Rahmen für die Finanzierung der Agenda DVS dar.
Art. 4 der Vereinbarung legt fest, dass in einem Anhang die Projekte der Agenda DVS aufgeführt sind, für die Finanzierungsbeiträge aus der Anschubfinanzierung vorgesehen sind.